Ärztlich verordnete Ernährungsberatung
- Für medizinische Indikationen mit ärztlicher Verordnung richtet sich das Honorar nach dem Tarifvertag zwischen dem Schweizerischen Verband diplomierter
ErnährungsberaterInnen (SVDE) und dem santésuisse (Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer).
- Dabei werden die Kosten unter der Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Franchise von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.
- Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 60.- in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis 24 Stunden im Voraus entfallen diese
Kosten.
Selbstzahler
- Für Selbstzahler oder einer telefonisch vereinbarten Beratung gilt folgender Tarif: CHF 35.- pro angebrochene Viertelstunde
- Bei unentschuldigtem Nichterscheinen werden CHF 60.- in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis 24 Stunden im Voraus entfallen diese
Kosten.
Workshops, Vorträge, Schulungen etc.